
Betriebsübergang
nach § 613a
Der Betriebsübergang nach §613a bietet Ihnen die Möglichkeit, auch bei schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht den kompletten Außendienst auflösen zu müssen.
Mögliche Gründe für § 613a
Wir beraten Sie in diesen Fragen gerne mit ausgewählten und erfahrenen Rechtsanwälten. Diese Experten haben einen Betriebsübergang bereits mehrfach erfolgreich vollzogen.
Wir übernehmen nicht nur die Mitarbeiter, sondern betreuen diese auch auf ihrem weiteren Berufsweg.
