Wir sind Ihr Partner für Personal, Marketing und Vertrieb in der pharmazeutischen Industrie
Das o.g. Gesetz hat noch am 16. Dezember 2011 den Bundesrat passiert und ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Wesentliche Inhalte sind u.a.
· Maßnahmen zur Verbesserung der wohnortnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden medizinischenVersorgung in dünn besiedelten ländlichen Regionen
· Bei Kassenschließungen darf es keine Nachteile für Versicherte geben
· Neuer wettbewerbliche Spielräume für Krankenkassen z.B. durch die Möglichkeit apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung von der Krankenkasse erstatten zu lassen
· Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
· Einführung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung für bestimmte schwere Erkrankungen

